reisekater
- alles rund um den Urlaub - Reisen - Fernweh und Heimweh - Vorher Informieren und Urlaub-Flops gehören der Vergangenheit an - Viel Spaß beim Stöbern!! -

REISEARTIKEL:

Risiken im Ausland mehr...
Flieger Weg. Was nun?! mehr...
Reiserücktritt, keine einfache Sache mehr...
Spiele auf die Autofahrt mehr...
Reiseapotheke mehr...

noch mehr ReiseBeiträge...

Jetzt Gutschein sichern!

Wie Sie Ihren Schaden ersetzt bekommen

 

Es spielt keine Rolle, ob das Start-, oder das Zielort sich innerhalb der EU befindet. Ist eine EU-Fluggesellschaft für die Verspätung eines Fluges verantwortlich, können Sie bis zu 4150 SZR für jeglichen entstandenen Schaden einfordern.
Ist die Fluggesellschaft nicht kooperativ oder zeigt sie keine Einsicht für den entstandenen Schaden, können Sie Ihr Recht auch auf dem gerichtlichen Wege einfordern. Konsultieren Sie auf jeden Fall Ihren Anwalt, oder machen Sie von Ihrer Rechtschutzversicherung gebrauch.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Schadensersatzforderungen an die Fluggesellschaft geltend machen mit der Sie den Beförderungsvertrag haben, oder die Gesellschaft, die den Flug organisierte.

Allgemein bei Nichtbeförderung und Annullierung gilt

Sollte der Fall eintreten und Ihnen wird die Beförderung verweigert oder Ihr Flug annulliert wird, muss Ihnen die befördernde Fluggesellschaft eine finanzielle Entschädigung leisten und Hilfe anbieten.
Sie haben rechtzeitig eingecheckt, so bestehen diese Rechte bei allen Flügen, Charterflügen inbegriffen, die von einem Flughafen in der EU starten.
Das gleiche gilt für Flüge von einem Flughafen außerhalb der EU, mit dem Ziel EU und für Flüge, die von einer aus der Europäische Union stammenden Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Nichtbeförderung

Verweigert die Fluggesellschaft dem Passagier das Check-In, weil die Sitzplätze bereits vergeben sind, ist die Fluggesellschaft Verpflichtet und muss feststellen, ob der Passagier bereit ist, seine Plätze gegen eine vereinbarte Entschädigungen aufzugeben.
Die Fluggesellschaft muss in solch einem Fall dem Passagier die Wahl überlassen, ob dieser eine finanzielle Erstattung des Ticketpreises möchte (und eventuell einem kostenlosen Rückflug zum Abflugort), oder entsprechende anderweitige Beförderung zum Zielort in Anspruch nehmen will (eine andere Fluggesellschaft).
Festgelegt wurde auch die geldliche Entschädigungshöhe, wenn der Passagier seinen Platz nicht zur Verfügung stellen will (oder nicht in der Lage ist).
Die Fluggesellschaft muss folgende Entschädigung mindestens leisten:

250 € bei Flügen unter 1500 km,
400 € bei längeren Flügen innerhalb der EU, und bei allen andere Flügen zwischen 1500 km und 3500 km
600 € für Flüge über 3500 km außerhalb der EU

Verzögert sich die Reise um nicht länger als 2, 3 oder 4 Stunden, dann beträgt die Entschädigung nur die Hälfte.
Bei solch artigen Reiseproblemen ist die Fluggesellschaft rechtlich dazu genötigt dem Passagier, also bei langfristigen Verspätungen Mahlzeiten, Getränke, und notfalls eine kostenlose Hotelunterkunft (inklusive Transfer), sowie eine Möglichkeiten zum führen von Telefonaten anzubieten.

Annullierung

Wird Ihr Flug annulliert, das heißt der Flug wurde komplett gestrichen (neudeutsch auch: gecancelt) muss Ihnen die Fluggesellschaft, den Fluggast ursprünglich transportieren wollte folgendes anbieten:
Wie im oben beschriebenen Falle der Nichtbeförderung die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises (und notfalls gar einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort) oder anderweitiger Beförderung zum Zielort überlassen.
Bei möglichen längeren Wartezeiten ist Airline ebenfalls verpflichtet dem Fluggast Mahlzeiten, Getränke, notfalls die Hotelunterkunft (inklusive Transfer), sowie Möglichkeiten zum zumindest Telefonieren geben.
Die Entschädigungshöhe gleicht der für die Nichtbeförderung .
Eine Ausnahme bildet die Tatsache, dass der Fluggast vorher rechtzeitig und ausreichend über die Annullierung bzw. die Änderung des Fluges informiert wurde.

Vorsicht: Für den Fluggast erlöscht den Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihm eine entsprechend anderweitige Beförderung kurz nach der ursprünglichen Abflugzeit ersatzweise angeboten wird.

Sonstige Schäden

Für Schäden bei Flügen einer EU-Fluggesellschaft, die durch Verletzungen oder Tod als Folge eines Unfalls auf diesem Flug entstanden sind, können überall auf der Welt Schadensersatzforderungen angemeldet werden. Darüber hinaus haben Sie das Recht auf finanzielle Unterstützung seitens der Fluggesellschaft für unmittelbar zu deckende Kosten, die aus dem Unfall stammen.

Entschädigungsfragen

Regelung über die a
Die EU reglementierte sogar die Art und Weise der zu leistenden Entschädigungen
oder Erstattungen.
So heißt es unter Punkt 14 der Verordnung des Europäischen Parlaments
NR.261/2004 vom 11. Feb. 2004:
Entschädigungen oder Erstattungen müssen in bar, per Überweisung, per Scheck, oder mit Ihrem schriftlichen Einverständnis in Form von Reisegutscheinen, innerhalb von 7 Tagen geleistet werden. Kommt die Fluggesellschaft dieser Verordnung nicht nach, melden Sie ohne lange zu zögern diese Nachlässigkeiten/ grobe Verstöße und reichen Sie eine Beschwerde an die Fluggesellschaft. Nur so wird sich was in Zukunft ändern können, und so tragen Sie zur Verbesserung der Flugreise-Bedingungen.

 

1-2-3-4

Beschwerdestellen und Auskünfte

- Übersicht
- nach oben

Über uns | Kontakt | Impressum | Mailen Sie uns | ©2013 beste Reiseanbieter Reise-Hilfe Reiseiformationen PauschalreisenInfo Reiseprobleme billigeReisen Lastminute